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Willkommen auf der Homepage des Unternehmens W. NEIDNICHT- IMMOBILIEN BBM!       

Seit 2006 vermittelt unser Unternehmen Wohn- und Spezialimmobilien zum Kauf / zur Miete, vorrangig im Bundesland Brandenburg. Auch Aufträge bezüglich zu vermittelnden Objekten in Mecklenburg- Vorpommern und Berlin übernehmen wir gerne. 

Wir haben uns auf die Erstellung von Wertermittlungen für Wohn- und Geschäfts-objekte spezialisiert und bieten Eigentümern und auch Kaufinteressenten wertvolle Hilfe zum Verkauf/ Kauf einer Immobilie an. Die Beauftragung zur Erstellung einer Wertermittlung steht in keiner Verpflichtung die Immobilie über unser Maklerbüro vermitteln lassen zu müssen. Ein eigenständiger Verkauf durch Eigentümer ist demnach möglich.

Wieso lohnt es sich einen Makler beim Immobilien(ver)kauf einzuschalten? 

Schon der Grundsatz, dass nicht jeder Mensch in jedem Fachgebiet Experte sein kann, macht es notwendig, gerade im Immobilienbereich einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Denn schließlich erwerben Sie mit einer Immobilie u.a. auch Verantwortung für sich und andere. Ein guter Makler wird Sie auf mögliche Probleme hinweisen und spezifische Begriffe und Sachverhalte erläutern.( Bsp.: Wegerecht, Nießbrauchrecht usw.)


Informationen für Verkäufer:                                                                                       

Sie haben sich entschlossen unserem Maklerbüro die Vermittlung Ihrer Immobilie anzuvertrauen. Vorausgesetzt,auch wir sind der Meinung Ihr Objekt ist vermittelbar, bestehen folgende Möglichkeiten das Ganze vertraglich in Schriftform festzuhalten:

Makleralleinauftrag / DER POWERAUFTRAG!    

In dieser Form des Maklervertrags beauftragt der Verkäufer den Makler verpflichtend den Verkauf des Objekts aktiv voranzutreiben. Der Verkäufer verzichtet damit darauf, dass Objekt allein zu verkaufen. Im vereinbarten Zeitraum (meist 3-6 Monate / je nach Objekt) muss der Makler nun alles daran setzen, dass die Immobilie einen neuen Eigentümer erhält. (Werbung in diversen Medien wie Zeitung, Internet etc.) Der Verkäufer ist bei dieser Variante ganz klar im Vorteil, da der Makler alle Kosten für die Vermittlungstätigkeit (Werbung, Porto, Benzinkosten usw.) übernimmt. Außerdem wird dem Verkäufer eine Menge Zeit und Stress erspart. Da der Makler nur eine gewisse Zeit zur Vermittlung hat, kann man darauf vertrauen, dass dieser alles daran setzen wird die Immobilie zu veräußern. Schließlich müssen im vereinbarten Verkaufszeitraum auch die Kosten des Maklers für die Auslagen gedeckt werden.   

Offener Maklervertrag / Mehrere Makler  

Dies ist wohl die ungünstigste Methode, um ein Objekt über einen Makler vermitteln zu lassen. Vertraglich wird festgehalten, dass es dem Makler gestattet ist die Immobilie zu vermitteln. In diesem Fall nimmt der Verkäufer meist die Dienstleistung mehrerer Makler in Anspruch und kann ebenso allein die Immobilie veräußern. Probleme, wie überschneidende Angebote in den Medien mit unterschiedlichen Preisen und Provisionshöhen, sind hier schon vorprogrammiert. Wer wünscht das sein Objekt eher dezent zum Verkauf angeboten wird, ist mit dieser Variante schlecht beraten. Der Eindruck der abnehmenden Seriösität bezüglich der unterschiedlichen Angebote ist auch ein Punkt, wieso potientielle Käufer misstrauisch werden und vom Objekt Abstand nehmen.

Kein Auftrag

Hier liegt es nahe, dass  das Objekt zur "Aktenleiche" mutiert und damit unverkauft bleibt. Der Makler ist schließlich in keiner Form verpflichtet, aktiv die Immobilie zu vermarkten. Insofern sich nicht gerade ein Interessent beim Makler meldet, so wird dieser wohl kaum in Aktion treten.

Wenn Sie Ihr Objekt effektiv durch unser Maklerbüro vermitteln lassen möchten, so ist der Makleralleinauftrag die beste Variante zum Erfolg. Werden Sie aktiv und treten Sie mit uns bezüglich eines ersten unverbindlichen Besichtigungstermins in Kontakt. 



Informationen für Käufer:  

Sie möchten eine Immobilie über unser Maklerbüro erwerben? Hier finden Sie Informationen rund um den Immobilienerwerb und dessen Ablauf:

Besichtigung     

Wenn Sie ein Objekt in unserer Datenbank entdeckt haben, welches für Sie interessant ist, so ermöglichen wir Ihnen gerne das Sie das Objekt besichtigen können. Terminlich passen wir uns an Ihre Bedürfnisse an, so dass wir Ihnen auch Besichtigungen am Wochenende anbieten können.

Gerade bei Objekten die sich im sanierungsbedüftigem Zustand befinden, können wir auf Wunsch zum vereinbarten Termin einen Bausachverständigen mit hinzuziehen, damit eventuelle Risiken direkt vor Ort abgeklärt werden können. Auch die Zusammenarbeit mit einem Gebäudeenergieberater besteht. Im Falle von Fördermittelanfragen steht Ihnen bei Bedarf ein Fördermittelberater zur Seite.

Reservierungsvereinbarung 

Sie haben sich (nach eventuellen Verhandlungen die wir für Sie geführt haben/ Bsp.:Kaufpreis) für eine Immobilie entschieden und möchten diese nun erwerben. Auch im Falle einer Finanzierungsanfrage wird dann eine schriftliche Reservierung vereinbart. Diese erlaubt dem Makler weitere Besichtigungen durchzuführen, jedoch blockiert Sie die Weiterleitung zum Notar. Der Kaufinteressent genießt daher die Sicherheit für einen bestimmten Zeitraum (der im Vetrag erwähnt wird / meist 6 Wochen) das Objekt auf seinen Namen reserviert weis und damit ihm die Zeit bleibt, um z.B. eine Finanzierungsanfrage zu stellen. Kommt das "OK" von der Bank (im Falle einer Finanzierungsanfrage), oder das Einverständnis vom Kaufinteressenten liegt vor, so werden die Unterlagen für einen ersten Entwurf zum Kaufvertrag an das Notariat weitergeleitet.                                                                                                         Sollte der Interessent (aus welchem Grund auch immer) nach Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung vom Kaufinteresse zurücktreten, so werden 30% von der eigentlichen Provisionshöhe fällig. Dies trifft auch zu, wenn eine eventuelle Anfrage zur Finanzierung keinen Erfolg gefunden hat.

Kaufvertragsentwurf

Nach Einreichung der Unterlagen durch den Makler, wird vom Notariat ein erster Entwurf zum Kaufvertrag erstellt. Wie lange dieser Vorgang dauert, hängt von der Auslastung des Notariats zum aktuellen Zeitpunkt ab. Wenn alle Vertragsparteien den Vertrag mit dem Makler geprüft haben, eventuelle Änderungen angepasst und alle Unterlagen vollständig vorliegen, so kann ein Termin zur Beurkundung vom Makler mit dem Notariat festgesetzt werden.

Beurkundung beim Notar      

Damit die Immobilie Ihren Eigentümer wechseln kann, bedarf es der Beurkundung beim Notariat. Hier wird der  Vertrag verlesen, ggf. erläutert und letztlich unterschrieben. An diesem Tag ist der Verkäufer, Käufer, sowie der Makler anwesend. Bitte vergessen Sie nicht Ihren gültigen Personalausweis mitzubringen. Planen Sie mindestens 1 Stunde für die reine Beurkundung ein. Im Falle, das dass Objekt finanziert wird, benötigt der Notar mit uns nach der eigentlichen Beurkundung nochmals Zeit, damit alles bezüglich der Finanzierung festgehalten werden kann.

Nach der Beurkundung  

Der Kaufvertragsentwurf wurde unterzeichnet und die Beurkundung erfolgreich abgeschlossen. Nun erfolgt ein Prüfungsprozess, welches vom Notariat eingeleitet wird, in dem u.a. Vorkaufsrechte von Gemeinden, sowie Unbedenklichkeitsbescheinungen vom Finanzamt geprüft/ ausgestellt werden. Die Zahlung (einer evtl. zu finanzierenden Bank) wird veranlasst. Der Makler erkundigt sich über die Vorgänge und teilt den Kunden das Wesentliche mit.

Schlüsselübergabe     

Der Kaufpreis ist eingegangen, so dass dem letzten Schritt nichts mehr im Weg steht. Die Schlüsselübergabe am Objekt steht an! An diesem Tag werden die Schlüssel zur Immobilie vom Makler an den neuen Eigentümer übergeben. Die Dienstleistung des Maklers ist hier nicht abgeschlossen, wir stehen weiterhin für Rückfragen unserer Kunden zur Verfügung. 

     
Werte Interessenten, in der Hoffnung Ihnen einen ausreichenden Einblick in den Ablauf eines Immobilienerwerbs ermöglicht zu haben, ist Ihnen nun vielleicht auch bewusst geworden, wieso es sich lohnt einen Makler für Ihre Immobiliensuche einzuschalten. Unsere Arbeit beginnt weit vor der eigentlichen Besichtigung mit Interessenten und endet mit einem zufriedenen Abschluss für alle Parteien. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie ein geeignetes Objekt in unserer Datenbank finden und wir Sie zu Ihrem Immobilienerwerb beglückwünschen dürfen.